AGB

Nikis Kinderclub GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich & Grundlagen
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (»AGB«) gelten für die gesamte
Geschäftsbeziehung zwischen der Nikis Kinderclub GmbH, Hohenstaufenstr.32,
10779 Berlin, Deutschland, (nachfolgend »Nikis«) und dem Auftraggebern, soweit
der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
b. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB
erkennt Nikis nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird durch Nikis
ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die
Angebotsabgabe oder -annahme des Auftraggebers unter dem Hinweis der
vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
c. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen Nikis und
dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart
werden. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung auf der Webseite von Nikis.
d. Nikis steht es frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Dem
Auftraggeber steht es frei, parallel auch andere Nikis zu beauftragen, sofern dies
nicht die Ausführung des Auftrages von Niki beeinträchtigt.
e. Nikis steht es frei Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst
wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür schließt Nikis je nach Einzelfall
Dienstleistungsverträge mit Dritten im eigenen Namen auf eigene Rechnung ab.
Das Dienstleistungsverhältnis zwischen Nikis und dem Auftraggeber bleibt davon
unberührt, so dass Nikis alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers ist.

2. Vertragsgegenstand & Angebotserteilung
a. Nikis bietet ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, keine Betreuung im Sinne
einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder.
b. Alle durch Nikis erstellten Angebote sind, sofern nicht anders angegeben,
freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die eine
Beauftragung für Dritte, wie zum Beispiel Künstler betrifft.
c. Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage des durch Nikis
erstellten Angebots und alle dazu gehörenden schriftlichen Ergänzungen. Die
durch Niki zu erbringenden Leistungen umfassen alle Sach- und Dienstleistungen
nach Auftragserteilung und Auftragsbestätigung in dem vereinbarten Umfang zur
Durchführung der Veranstaltung.
d. Nur durch Nikis und den Auftraggebern schriftlich bestätigte Angebote und
Änderungen gelten als vereinbart. Bestellungen werden schriftlich, per Fax
und/oder E-Mail entgegengenommen. Eine Rückbestätigung ist in jedem Falle
erforderlich. Nach schriftlicher Auftragserteilung des Auftraggebers, mit der
entsprechenden Bestätigung durch Nikis, gilt der Vertrag als verbindlich
geschlossen.
e. Mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber erteilt
dieser den Auftrag an Nikis, die im Angebot aufgeführten Leistungen
auszuführen.
f. Mündliche Abreden sind bis zur schriftlichen Bestätigung durch Nikis
unverbindlich.
g. Das zur Durchführung der Veranstaltung notwendige Veranstaltungsequipment
sowie Speisen und Getränke werden nach Auftragserteilung durch den

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Auftraggeber durch Nikis entsprechend dem vereinbarten Vertrag zur Verfügung
gestellt. Alle Teile, außer Verbrauchsmaterialien, bleiben das Eigentum Nikis oder
ihrer Subunternehmer.
h. Wird die Bestellung auf Verlangen des Auftraggebers durch Nikis an einen
anderen als den geplanten Ort der Erfüllung der Lieferung und Leistung geliefert,
so trägt der Auftraggeber das Versandrisiko bis zur Auslieferung der Sache.

3. Zusatzleistungen, Personal und Räumlichkeiten
a. Auf Wunsch des Auftraggebers stellt Nikis gemäß § 2 und aufgrund der
angegebenen Anforderungen hinsichtlich der Veranstaltung die geeigneten
Räumlichkeiten und Infrastrukturen für die zu vereinbarende Vertragsdauer gegen
entsprechende zu vereinbarende Vergütung zur Verfügung, wenn dies durch
Nikis angeboten und den Auftraggeber beauftragt wurde.
b. Auf Wunsch des Auftraggebers bucht Nikis gemäß § 2 und aufgrund der
angegebenen Anforderungen hinsichtlich der Veranstaltung Zusatzleistungen
(z.B. Zuckerwattewagen, Eiswagen, Spielgeräte usw.) oder Künstler für die zu
vereinbarende Vertragsdauer gegen entsprechende zu vereinbarende Vergütung,
wenn dies durch Nikis angeboten und den Auftraggeber beauftragt wurde.
c. Das Veranstaltungspersonal und die Anzahl der selbigen werden nach den
Maßgaben und Erfahrungen von Nikis empfohlen. Die Arbeitszeiten richten sich
nach Art und Weise der durch den Nikis durchzuführenden Veranstaltung unter
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
d. Eine vom Auftraggeber gewünschte Verminderung, der durch den Nikis
empfohlenen Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter, erfolgt nur in Absprache mit
dem zuständigen Projektleiter des Nikis. Beanstandungen bezüglich der
Serviceleistung durch den Auftraggeber sind für diesen Fall ausgeschlossen.
e. Je nach Veranstaltungszeitpunkt und -ort erfolgt die Anreise am Vortage oder am
Veranstaltungstag. Die Abreise am Ende der Veranstaltung oder am Tag danach.
Ggf. anfallen Übernachtungs- und Fahrtkosten, die gemäß Angebot / Vertrag
festgelegt wurden, zahlt der Veranstalter. Zugangsberechtigungen sowie
Parkausweise für das gesamte Personal werden vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellt.

4. Konzepte und Programmvorschläge
a. Programmvorschläge und Konzeptionen bleiben geistiges Eigentum von Nikis.
Sie dürfen ohne schriftliche Einwilligung durch Nikis weder vollständig noch
teilweise vervielfältigt und zu Zwecken des Wettbewerbs weitergereicht werden.
b. Bilder, Entwürfe und Fotos von Veranstaltungen sowie Prospekte unterliegen dem
Urheberrechtsschutz. Dir Nutzung ist nur möglich nach einer vorhergehenden
schriftlichen Vereinbarung.
5. Service, Anlieferung, Aufbau
a. Die An- und Rücklieferung und der Auf- und Abbau der Aktionsmodule und
Künstler wird von der Nikis übernommen, ebenso wie die Betreuung. Die
Aktionszeit der Module und Künstler sowie die Einsatzzeit der Betreuung wird in
der Auftragsbestätigung/ dem Vertrag festgelegt. Verlängerungen der Einsatzzeit
müssen mit dem Personal vor Ort abgestimmt und schriftlich durch den
Auftraggeber bestätigt werden. Hierfür können ggf. zusätzliche Kosten anfallen.

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b. Der Auf- und Abbau wird außerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit durchgeführt
und erfolgt entsprechend der getroffenen schriftlichen Vereinbarungen zwischen
dem Auftraggeber und dem Nikis Ansprechpartner.
c. Der Auftraggeber muss ausreichende Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge von
Nikis zur Verfügung stellen. Das Veranstaltungsgelände muss vor und nach der
vereinbarten Aktionszeit für die Fahrzeuge von Nikis frei zugängig sein,
Einschränkungen müssen, sofern bekannt, vor Beauftragung schriftlich bekannt
gegeben werden.
d. Bei der Durchführung von Aktionen mit nur einem Mitarbeiter ist bei Bedarf für die
Be- und Entladung sowie für den Auf- und Abbau kurzzeitig eine Hilfskraft seitens
des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. Dies ist durch Nikis vorab bekannt zu
geben.

6. Pflichten des Auftraggebers
a. Der Auftraggeber weist die Besucher von Kinderveranstaltungen in
angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von Nikis um
ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte
Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt werden der
gesamten Veranstaltung bei den Eltern/ Erziehungs-berechtigten.
b. Der Auftraggeber unterstützt Nikis bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten
Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von
Informationen, Materialien, Daten (»Inhalte«) sowie von Hard- und Software,
soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern.
c. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte
fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies
und die ihm erkennbaren Folgen Nikis unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
d. Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und
Reinzeichnungen (zum Beispiel von beauftragten Bannern, Flyern und anderer
beauftragter Informationsmaterialien) übernimmt der Auftraggeber die
Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die
Haftung von Nikis insoweit entfällt.
e. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, die im Rahmen des Vertrages
geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist
ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
f. Vom Auftraggeber bereitzustellende Inhalte und Informationen sind in einem
gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist
eine Konvertierung der vom Auftraggebern überlassenen Inhalte in ein anderes
Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden
Kosten.
g. Der Auftraggeber stellt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, Nikis den für die
Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung und trägt hierfür
die Kosten. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume und Strom- und
Wasseranschlüsse. Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt.
h. Beim Einsatz von elektronisch betriebenen Geräten wird ein jeweils benötigter
Stromanschluss in unmittelbarer Nähe benötigt.
i. Die Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
j. Sind Anmeldungen für die Veranstaltung erforderlich oder Genehmigungen bei
öffentlichen Stellen einzuholen (z.B. Ordnungsamt, GEMA), liegt dieses in der
Verantwortung des Auftraggebers. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber und
ist im Übrigen verpflichtet, sich über die Rechtslage zu informieren.
k. Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass – insbesondere auf Firmen- und
Werksgeländen – potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung
beseitigt werden.

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l. Der Auftraggeber hat die von Nikis in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb
von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen. Die Höhe der
Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Auftraggeber Nikis
erteilt hat.

7. Versicherung, Haftung und Aufsichtspflicht
a. Zugesicherte Eigenschaften müssen durch Nikis in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich angegeben sein, anderenfalls ergeben sich keine Ansprüche des
Auftraggebers.
b. Die Teilnahme am Kinderprogramm oder der Veranstaltung erfolgt auf eigenes
Risiko.
c. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei
den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Auftraggebern.
d. Nikis übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder oder Teilnehmer den
Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen.
e. Weiter übernimmt Nikis keine Verantwortung für Unfälle auf dem Aktionsgelände,
sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem
Unterhaltungsprogramm oder durch Nikis zu verantwortende Aktionen stehen.
f. Die Benutzung zur Verfügung gestellter Geräte, Spielflächen und anderer Objekte
geschieht auf eigene Gefahr.
g. Mit der Annahme der Lieferung und Leistung durch den Auftraggeber geht die
Gefahr für Bruch, Schwund und Verlust sowie für die Verminderung und
Verschlechterung, einschließlich der Haftung gegenüber Dritten sowie daraus
resultierender Folgeschäden auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber haftet
ohne Verschuldensnachweis für alle Beschädigungen oder Verluste des
gelieferten Materials, die durch seine Erfüllungsgehilfen,
Veranstaltungsteilnehmer, Lieferanten oder sonstige Dritte verursacht werden. In
jedem Fall sind Schäden spätestens bis zum Verlassen des Nikis vom
Veranstaltungsort, dem Nikis oder einem Beauftragten des Nikis anzuzeigen und
zu dokumentieren.
h. Der Auftraggeber, schließt für seine Veranstaltung eine entsprechende
Versicherung ab und legt diese, auf Verlangen, dem Nikis vor.
i. Für eingebrachte Garderobe und Wertgegenstände der Gäste und Dritter haftet
der Nikis nicht.
j. Die Haftung des Nikis für unmittelbare und mittelbare Personen-, Sach- und
Vermögensschäden sowie für eventuelle Folgeschäden ist, soweit gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen. Ausgenommen bleibt eine Haftung für Vorsatz und für
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Nikis oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Nikis
beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Nikis oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Nikis
beruhen.
k. Gleiches gilt für Haftungsansprüche gegenüber Mitarbeitern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfen von Nikis. Es besteht darüber hinaus eine
Haftpflichtversicherung Seiten Nikis.
l. Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen der Veranstaltung aus
ausgeschlossen.
m. Für Materialien und Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist Nikis nicht
verantwortlich. Nikis ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche
Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Auftraggebern, sofern ihr bekannt,

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aber rechtzeitig auf aus Ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken
hinweisen.
n. Für den Fall, dass aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien
und Inhalte, Nikis selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber Nikis
schad- und klaglos.
o. Ausgeschlossen ist die Haftung durch Niki für Lieferungen und Leistungen dritter
Gewerke, soweit diese nicht Nachunternehmer oder Erfüllungsgehilfen des
Auftragnehmers sind.

8. Genehmigungen
a. Die für Veranstaltungen erforderlichen behördlichen Genehmigungen und
Auflagen sind vom Auftraggeber selbst rechtzeitig einzuholen und gegebenenfalls
zu erfüllen.
b. Eine eventuelle Versagung berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
9. Preise
a. Die dem Auftraggeber überlassenen Preislisten und/oder Angebote sind
unverbindlich. Es gelten die Preise des jeweiligen, dem Vertrag zugrunde
liegenden Angebots. Diese sind nicht übertragbar.
b. Ein Angebot und die darin angegebenen Preise gelten vorbehaltlich einer
individuell angegebenen Bindungsfrist. Kommt bis dahin ein Vertragsabschluss
nicht zustande, sind danach die Leistungen und ihre Preise neu zu verhandeln
bzw. ein neues Angebot einzuholen.
c. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste oder von neuen Angeboten Nikis,
erlöschen alle anderen veröffentlichten oder zuvor angebotenen Preise.
d. Kosten und Gebühren zur Veranstaltungsdurchführung wie GEMA Gebühren,
Kosten zur Sicherung der Örtlichkeit, Kreditkartengebühren etc. gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
e. Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung.
Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10. Leistungsänderungen
a. Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der
Leistungen, so teilt er dies Nikis schriftlich mit. Nikis wird den Änderungswunsch des
Auftraggebers und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen.
Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz von Nikis zu vergüten.
b. Nikis teilt dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder
einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches
unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
c. Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die
Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des
Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag
insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim
ursprünglichen Leistungsumfang.
d. Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren
betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über
den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden
Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Nikis wird
dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen.

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e. Wünscht Nikis eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen,
so teilt sie dies dem Auftraggeber schriftlich mit und unterbreitet einen
Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt — -.2. Das weitere Vorgehen richtet sich
nach den Punkten — -.3 und — -.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages
verbundenen Aufwendungen trägt Nikis.
f. Im Rahmen des Auftrags besteht für Nikis Gestaltungsfreiheit. Wünscht der
Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen.

11. Rücktritt vom Vertrag
a. Zieht der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er seinen
Ansprechpartner bei Nikis unverzüglich über den Rücktritt zu informieren.
b. Zieht der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die Nikis
nicht zu verantworten hat, stellt Nikis Stornogebühren in Rechnung, weil für den
vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden.
Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:
 bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 30% der Auftragssumme
 bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 60 % der Auftragssumme
 bis 10 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 75 % der Auftragssumme
 ab 9 Tagen vor dem geplanten Event-Termin: 100% der Auftragssumme
c. Sollte Nikis für den vom Auftraggeber abgesagten Termin einen neuen Auftrag eines
anderen Auftraggebers erhalten, wird Nikis die anfallenden Stornogebühren
entsprechend reduzieren.
d. Verpflichtet Nikis im Auftrag des Auftraggebern für dessen Veranstaltung Drittanbieter
(z.B. Aktionskünstler, Musiker, Clowns, Zauberer, Catering, Licht- und
Bühnentechnik, Lieferanten von Fun-Geräten, etc.) gelten besondere
Stornogebühren.
e. Bei Stornierung des Auftrages oder Teilen davon, gleich aus welchem Grunde,
übernimmt der Auftraggeber in jedem Fall die bereits angefallenen Kosten. Soweit
der Nikis nur als Mittler auftritt, treten zu den AGB zusätzlich die Bedingungen und
sonstigen detaillierten Bestimmungen der Betreiber bzw. Vermieter der
Veranstaltungsorte (Räume und Plätze) für den Auftraggeber in Kraft und gelten als
vereinbart. Nikis hat nicht für vermittelte Leistungen Dritter oder für das Verhalten
vermittelter Vertragspartner einzustehen. Eine Haftung durch Niki wird
ausgeschlossen.
ALTERNATIVTEXT

a. Bei Stornierung des Vertrages oder Rücktritt von der vereinbarten Lieferung
und Leistung durch den Auftraggeber oder Nikis, ist das vereinbarte Entgelt,
abzüglich ersparter Aufwendungen des Nikis durch den Auftraggeber, an den
Nikis zu zahlen.
b. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine
Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder die ersparten
Aufwendungen des Nikis sind tatsächlich höher als die von ihm in Ansatz
gebrachten.
c. Verpflichtet Nikis im Auftrag des Auftraggebern für dessen Veranstaltung
Drittanbieter  (z.B. Aktionskünstler, Musiker, Clowns, Zauberer, Catering,
Licht- und Bühnentechnik, Lieferanten von Fun-Geräten, etc.) gelten

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besondere Stornogebühren, die im Angebot schriftlich niedergeschrieben sind
und mit der Auftragserteilung durch den Auftraggebern akzeptiert werden.

12. Personenanzahl
a. Eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Personenzahl kann nur bis zu 5
Werktage und bis zu einem Anteil von 10 % der Gesamtpersonenanzahl, vor der
Lieferung und oder Leistung kostenfrei erfolgen. § 3 und § 11.c gelten weiterhin
für jegliche bereits angefallene veranstaltungsbezogene Kosten.
b. Nikis behält sich vor, eventuelle Preisanpassungen auf Grund der veränderten
Personenanzahl vorzunehmen.

13. Rechnungsstellung und Zahlung
a. Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, an
dieselbe Adresse wie in der Auftragsbestätigung.
b. Rechnungsbeträge sind grundsätzlich sofort ab Rechnungsstellung ohne Abzug
und ohne Zahlungsziel fällig und zahlbar, es sei denn, es bestehen
anderslautende, schriftliche Vereinbarungen.
c. Bei Vertragsabschluss geht dem Auftraggeber eine Anzahlungsrechnung in Höhe
von 70 % der zu erwartenden Gesamtsumme zu. Die Zahlung muss bis
spätestens 5 Werktage vor dem Veranstaltungsdatum geleistet und auf dem
Konto des Nikis gutgeschrieben sein.
d. Sollte die Zahlung nicht vertragsgerecht eingehen, behält sich der Nikis vor, vom
Vertrag zurückzutreten. In dem Fall greift die Regelung aus § 11.
e. Bei Zahlungsverzug behält sich der Nikis vor, Verzugszinsen in Höhe einer
banküblichen Refinanzierung, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz, sowie eine Mahngebühr in Höhe von 10€ pro Mahnung zu
berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon
unberührt.
f. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger
Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Auftraggeber darf nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
g. Die Nikis behält sich das Eigentum an den von ihr erbrachten Lieferungen und
Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich sämtlicher
Nebenforderungen, vor.

14. Beanstandungen
a. Der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter des Auftraggebers hat bei der
Anlieferung anwesend zu sein. Sollte der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter
nicht bei der Anlieferung anwesend sein, so gilt die ordnungsgemäße und
vollständige Lieferung durch den Auftraggeber als anerkannt.
b. Beanstandungen hat der Auftraggeber unmittelbar bei Anlieferung oder
Durchführung geltend zu machen und mitzuteilen, um Gelegenheit zur
Nachbesserung zu geben. Sollten unsere Sach- und Dienstleistungen dem
Auftraggeber Grund zur Beanstandung geben, von denen der Auftraggeber auch
nur im Entferntesten annehmen kann, dass diese unmittelbar zu beheben sind,
müssen diese unverzüglich und zunächst mündlich dem Auftragnehmer mitgeteilt
werden und die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.
c. Preisreduktionen aufgrund begründeter Beanstandungen kann Nikis nur
zugestehen, wenn die reklamierte Leistung trotz rechtzeitiger Meldung nicht
behoben werden konnte. Der Umtausch bzw. die Rücknahme von vom

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Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln sowie
Dekoration /Blumen (spezielle Frischware wie Schnittblumen) nicht möglich.
d. Für den Umgang und die Lagerung der gelieferten Ware durch den Auftraggeber
übernimmt Nikis keine Haftung.

15. Datenschutz
a. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
b. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden in unserer EDV
entsprechend der gesetzlichen Vorschriften gespeichert und im Rahmen der
Geschäftsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen (z. B.
Zulieferer) weitergegeben.
c. Sofern persönliche Daten des Auftraggebers auf Nikis Internetseiten abgefragt
werden, ist die Angabe dieser Daten freiwillig. Diese Daten werden vertraulich
behandelt und im Rahmen der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
verarbeitet.

16. Sonstiges
a. Vereinbarungen, die diese Bedingungen abändern oder ergänzen‚ bedürfen der
Schriftform um Gültigkeit zu erlangen.
b. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der
unwirksam gewordenen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich Nikis und
der Auftraggeber diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarungen
durch eine solche Abrede schriftlich zu ersetzen, die dem Ergebnis der
unwirksam gewordenen Bestimmung am nächsten kommt.
c. Die durch Nikis erstellten Angebote, Konzepte und Kalkulationen sowie die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nikis unterliegen dem Urheberschutz und
dürfen – auch nicht auszugsweise – Dritten zugänglich oder im Falle der
Nichtbeauftragung zur Anwendung gebracht werden. Die vorstehenden
Bedingungen finden auch Anwendung für Verträge mit Nichtkaufleuten, soweit die
gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen.
d. Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das
Konditionsgefüge dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung
gewonnenen Erkenntnisse.
e. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses
hinaus.
f. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf Nikis Bezug
nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail –
zulässig.
g. Ungeachtet dessen darf Nikis den Auftraggeber auf ihrer Website oder in anderen
Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen
der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu
Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei
denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes Interesse geltend machen.
h. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass E-Mail ein offenes Medium ist. Nikis
übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails.

17. Gerichtsstand

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a. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder eventuelle
Schadenersatzansprüche in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis gilt der
Gerichtsstand Berlin.